In Abstimmung mit dem knw und anderen OrganisationenDGKJ e.V. zur Weiterentwicklung der Impfschutz-Verordnung
29.03.2021: Während nach der Impfschutzverordnung bis zu 2 enge Kontaktpersonen von pflegebedüftigen erwachsenen Personen eine Schutzimpfung erhalten können, werden die Kontaktpersonen von chronisch-kranken Kindern hierbei nicht bedacht. In einer aktuellen Stellungnahme, die auch mit uns abgestimmt wurde, positioniert sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. deutlich - und fordert diesen Anspruch auf eine Schutzimpfung analog auszuweiten.
Die ausführliche Stellungnahme im Orignial können Sie hier nachlesen.
Quelle und weitere Infos:
https://www.dgkj.de/