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Info aus dem BundesratGesetzesbeschlüsse

Es war ein Mammutprogramm, das der Bundesrat am 25. Juni 2021 absolvierte. In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gaben die Länder grünes Licht für 84 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. Sie können daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Hier sehen Sie alle Tagesordnungspunkte (TOP): https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/107.html

Wir haben hier drei für unseren Bereich besonders relevante TOP für Sie zusammen gestellt:

TOP 24 - Beschluss: Bundesrat billigt Pflegereform

Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung - es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Pflegereform
Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Tariflöhne für Pflegekräfte
Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung
Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Anspruch auf Übergangspflege
Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Bundeszuschuss für Pflegeleistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Differenziertes Inkrafttreten
Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

Weitere Reformschritte nötig
In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Hier der Beschluss zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0501-0600/511-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

TOP 129 - Beschluss: Bundesrat billigt die Einführung neuer Straftatbestände

Darin u.a.:

Ein neuer Paragraf 192a Strafgesetzbuch ahndet die sogenannte verhetzende Beleidigung. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können.

Außerdem wird mit Paragraf 176 Strafgesetzbuch auch ein neuer Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern geschaffen.

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

TOP 107 - Kinderkliniken – Beschluss: Bundesrat fordert zukunftsfähiges Vergütungssystem für Kinder- und Jugendmedizin
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, noch im 2. Halbjahr 2021 ein zukunftsfähiges Vergütungssystem für die Kinder- und Jugendmedizin vorzulegen.

Dieses müsse die auskömmliche Finanzierung einer flächendeckenden stationären pädiatrischen Versorgung adäquat sicherstellen. Dabei seien die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtshilfe und der kinderchirurgischen Versorgung zu berücksichtigen, betont der Bundesrat in seiner am 25. Juni 2021 gefassten Entschließung.

Diese wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Stand: 25.06.2021

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates zur Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung (PDF, 91KB, nicht barrierefrei)

Hier die Pressemeldung der DGKJ zum Urteil: https://www.dgkj.de/detail/post/dgkj-unterstuetzt-forderung-des-bundesrates-nach-zukunftsfaehiger-kinderklinikfinanzierung