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Berliner AppellKinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen

Mutter mit behindertem Kind beim Malen. Grafik: Kinderrechte in das Grundgesetz. Der Berliner Appell.

Kindernetzwerk fordert bessere Umsetzung der UN-Kinderrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention
Pressemitteilung zum 20. November 2023

Immer noch werden in Deutschland Gesetze verabschiedet, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) widersprechen. Als Beispiel sei aktuell das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zu nennen, das mit seiner zugehörigen Richtlinie das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform konterkariert. Gerade das GKV-IPReG und dessen nachfolgende Richtlinien zeigen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Politik einen besonderen Fokus brauchen, damit deren Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Dies trifft im besonderen Maße auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu.

„Kinder bauen sich die Zukunft aus dem, was sie wahrnehmen. Was junge Menschen im Moment wahrnehmen, ist, dass sie die Gesellschaft nicht interessieren – und das gilt ganz besonders für behinderte Kinder“, sagt Dr. Annette Mund, Vorsitzende des Kindernetzwerk e.V. (knw). Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November – dem Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde – fordert das Kindernetzwerk

> das Verankern der Kinderrechte im Grundgesetz und die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hin zu einer bestmöglichen (und nicht nur ausreichenden) gesundheitlichen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und

> die Einsetzung einer/s Kinderbeauftragten in der Bundesregierung. Ein(e) Kinderbeauftragte(r) der Bundesregierung soll die vielen Gesetzesvorhaben im Interesse der Kinder in den Blick nehmen und kindlichen Bedürfnissen in der Politik mehr Gewicht zukommen lassen.

> die Implementierung von Kinder- und Jugendbeauftragten als Interessenvertretung für weitere wichtige Gremien, z.B. im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), damit dort eine stärkere Berücksichtigung kinder- und jugendspezifischer Belange bei der Nutzenbewertung erfolgt.

> dass Kinder und Jugendliche vor den Folgen der Klimakrise geschützt werden (Hitze inkl. UV-Strahlung, chronische Umweltbelastung, Ernährungsdefizite etc.). Die Folgen der Klimakrise werden immer häufiger sichtbar: Unwetter mit Starkregen und Überschwemmungen, Waldbrände, Hitzetote. Kinder und Jugendliche leiden besonders unter diesen sich ändernden Lebensbedingungen. Auch der Katastrophenschutz muss daher die besondere Lage von jungen Menschen mit Behinderungen im Blick haben (siehe Überflutung im Ahrtal).

Die Forderungen zu den Kinderrechten haben unsere Mitglieder formuliert: Für unseren „Berliner Appell“ haben junge Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sowie deren Familien die dringendsten Handlungsempfehlungen aus gesundheits-, sozial- und familienpolitischer Sicht zusammengetragen und konstruktive Lösungsvorschläge erarbeitet, mit denen die politischen Entscheidungsträger:innen die rechtliche und soziale Situation verbessern können. Die Belange von Kindern und jungen Menschen mit seltenen und chronischen Erkrankungen stehen leider nicht ausreichend im Fokus der Politik und der Zugang kleinerer Selbsthilfeverbände zu den Entscheidungsträgern ist schwer. „Daher appellieren wir an die Politik, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern”, so die Kindernetzwerk-Vorsitzende.

Dr. Annette Mund, Vorsitzende des Kindernetzwerk e.V.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als pdf...

 

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Birte Struntz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 030 25765960 struntz@kindernetzwerk.de

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