Triage-Entscheidung ethisch vertretbarer gestaltenFünf Thesen zur Triage
Zum vergangenen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2022 erarbeitete der „Runde Tisch Triage" der LIGA-Selbstvertretung 5 Thesen, die die Erarbeitung einer gesetzlichen Triage-Regelung beeinflussen sollen und sandte diese an den Deutschen Bundestag.
Mit Hilfe der Thesen soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung durch eine unzureichende gesetzliche Festschreibung benachteiligt oder diskriminiert werden. Denn laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Dezember 2021 soll nun der Gesetzgeber aktiver gegen eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen wirken.
These 1: Die Kläger*innen und Verbände, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützen, müssen mehr in die Formulierung der Triage-Regelung einbezogen werden.
These 2: Die Triage-Entscheidung soll mittels Randomisierungsverfahren festgeschrieben werden, um Patient*innen ein gleiches Recht auf einen Behandlungszugang zu gewähren.
These 3: Über das Vieraugenprinzip hinaus sollen zur Triage-Entscheidungen weitere Sachverständige hinzugezogen werden.
These 4: Umfassende Dokumentations- und Berichtspflichten sind festzuschreiben. Prüf- und Kontrollmechanismen müssen verpflichtend sein und auch für Angehörige muss es möglich sein, Entscheidungen überprüfen zu lassen.
These 5: In Fort- und Weiterbildungen der im Gesundheitswesen tätigen Personen sollen bewusste und unbewusste Vorurteile gegenüber bestimmten Personengruppen thematisiert werden.