Handlungsempfehlungen für Politik und PraxisGewaltschutz in Einrichtungen
Gemeinsam haben die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und Jürgen Dusel (der Bundes-Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen) Handlungsempfehlungen für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen erarbeitet.
Erreichen sollen diese diverse Akteur*innen in der Politik aber auch die, die praktisch mit Menschen, die eine Behinderung haben, zusammenarbeiten.
„Jegliche Form von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren."
So sei nicht nur körperliche Gewalt ein Thema für das die Öffentlichkeit ihren Blick schärfen sollte, sondern auch sexualisierte Gewalt oder psychischer Druck der auf diese Gruppe ausgerichtet werde.
Jürgen Dusel zeigte sich indess zuversichtlich vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag bereits verbindliche Maßnahmen zum Gewaltschutz vereinbart wurden und ruft dennoch zu einer schnellen und wirksamen Umsetzung auf.