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Menschen mit Behinderungen und arbeitsbezogenen EinschränkungenHerausforderung bei der Bewerbung

Wie bei jeder Bewerbung für einen Arbeitsplatz sollten auch (junge) Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen oder psychische bedingten Auffälligkeiten/ Erkrankungen ganz allgemein nur den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Tätigkeiten vereinbaren, um absehbare Konflikte und eine Überforderung zu vermeiden. Bei Menschen mit Behinderungen unterschiedlicher Art kommt aber immer eine nur sehr schwierig abzuwägende Überlegung mit hinzu: "Soll ich den möglichen Arbeitgebern nichts vorenthalten und alles über meine tatsächlichen oder potentiellen Einschränkungen ausbreiten - oder soll man weitgehend darauf verzichten, darzulegen, welche Einschränkungen man hat und wozu man nicht geeignet ist?

Sag ich's oder sag ich's nicht? Das ist die häufig ungelöste Frage, weil junge Menschen häufig nicht wissen, wie sie sich gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber verhalten sollen. Grundsätzlich besteht gegenüber dem Arbeitgeber/ Betrieb keine grundsätzliche Offenbarungspflicht.

Die Erkrankung muss nur dann offengelegt werden, wenn damit die eigene oder die Gesundheit anderer gefährdet ist. die Offenbarung einer Erkrankung ist also ganz generell abhängig von
> der Art der Erkrankung
> dem Wissen
> der Unternehmenskultur und dem Teamklima
> der eigenen Stigma Erfahrung und
> dem Selbstbild des potentiellen Arbeitnehmers

 

Was spricht für eine vollständige Aufklärung der Behinderung/ arbeitsbezogenen Beeinträchtigungen?

Pro: "Ich sag`s"

> eine höhere Arbeitszufriedenheit, weil Arbeitsplätze frühzeitig technisch angepasst, Arbeitszeiten flexibilisiert oder Arbeitsaufgaben verändert werden können. Damit kann die Leistungsfähigkeit der Personen erhalten oder gesteigert, sowie Leistungsdruck und Stress vermindert werden.

> höhere Entlastung durch mehr Authentizität: Eine Verheimlichung der Erkrankung kann zudem zu großem emotionalen Stress und negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Personen führen, da mit viel Aufwand ein großer Teil der eigenen Identität verborgen werden muss.

> bessere rechtliche und soziale Unterstützung z. B. bei Schwerbehinderung entsprechende Nachteilsausgleiche oder beim Krankheitsmanagement.

Was spricht gegen eine vollständige Aufklärung der Behinderung/ arbeitsbezogenen Beeinträchtigungen?

Contra: "Ich sag`s nicht"

> Verstärkung von Unsicherheiten: Allein die Tatsache einer chronischen Erkrankung kann soziale Ungleichgewichte und ein verändertes Verhalten der betroffenen Person gegenüber verursachen.

> Höhere Gefahr für Diskriminierungen: Dies kann mitunter durchaus zu einer sozialen Exklusion im Betrieb und der Abwertung der eigenen Person Mitarbeitern gegenüber führen.

> Negative Assoziationen mit der Behinderung: Negative Zuschreibungen können dazu führen, dass die Person für unqualifiziert und weniger leistungsfähig gehalten wird, als sie es tatsächlich ist. Die beruflichen Chancen könnten dadurch negativ beeinträchtigt werden.

 

Ziel: Entscheidungskompetenz stärken

Diese entscheidende Frage muss man also bei Bewerbungen immer stets neu hin- und her bewegen und für sich zu beantworten suchen. Doch was muss man darüber hinaus wissen, um sich erfolgreich um einen Arbeitsplatz auf dem (1). Arbeitsmarkt bewerben zu können. Darüber soll dieses Online-Portal Auskunft geben. Und zwar für den sich bewerbenden Arbeitnehmer selbst wie auch für die Arbeitgeber, die bereit sind, junge Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen.