Die drei größten VorteileFestanstellung beeinträchtigter Beschäftigter
Vorteil Nr. 1: Behinderte Mitarbeiter sind engagiert und motiviert!
Mitarbeiter mit Behinderung verhalten sich in der Regel ausgesprochen loyal zum Unternehmen.
Behinderte Mitarbeiter bereiten sich zudem zumeist sehr gut vor und stellen frühzeitig Überlegungen an, wie sie ihren Arbeitsplatz optimal ausfüllen können und welche Hilfsmittel Sie hierfür benötigen.
Weitere Vorteile für Unternehmen, die behinderte Mitarbeiter einstellen:
Behinderte empfinden Dankbarkeit für die Chance, am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen. So steigt ihre Motivation bei der Aufgabenerfüllung.
Die Hilfsbereitschaft nicht behinderter Kollegen kann ein Wir-Gefühl entfachen.
Die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter wird auch von Kunden als Übernahme sozialer Verantwortung gesehen und honoriert.
Vorteil Nr. 2: Arbeitgeber werden gefördert und zugleich entlastet
Arbeitgeber können bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer zahlreiche Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. So gibt es zum Beispiel vollständige oder anteilige Zuschüsse von den jeweiligen Integrationsämtern, wenn es um die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes (etwa eine angepasste Büroeinrichtung oder technische Hilfsmittel) geht und der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt. Fördermittel können auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Eine Möglichkeit ist, den behinderten Mitarbeiter zunächst bis zu drei Monate auf Probe einzustellen, wobei dann die Agentur für Arbeit nach Prüfung des Einzelfalls die Personalkosten erstatten kann.
Auch ein Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich aber um eine Ermessensleistung, über die die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet. Der Zuschuss beträgt bis zu maximal 70 Prozent des Arbeitsentgelts.
Mit der Einstellung von Menschen mit Behinderung sparen sich Arbeitgeber zudem die Zahlung einer Ausgleichsabgabe, weil sie ab 20 Arbeitsplätzen einen bestimmten Anteil Mitarbeiter mit Schwerbehinderung (MmS) beschäftigen müssen. Arbeitgeber mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen: 1 MmS, Arbeitgeber mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen: 2MmS und Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen: wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit MmS.
Für jeden unbesetzten Arbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die abhängig vom Grad der nicht erfüllten Pflichtquote bei 125 Euro pro Monat beginnt und sich bis auf 320 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung von weniger als 2 Prozent) steigern kann.
Vorteil Nr. 3: Von Menschen mit Behinderung profitieren alle Mitarbeiter
Eine Einstellung von behinderten Arbeitnehmern setzt Barrierefreiheit in einem Unternehmen voraus. Und davon profitieren alle Beschäftigten. Ebenerdige Zugänge, breite Türen, Fahrstühle in alle Stockwerke und barrierefreie Toiletten etwa nutzen nicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung, sondern auch ältere und bewegungseingeschränkte Arbeitnehmer. Von der digitalen Barrierefreiheit – etwa durch eine größere Schrift am PC – profitieren auch nicht behinderte Angestellte und Menschen mit leichteren Sehschwächen ganz besonders.
Auch eine einfache Sprache erleichtert nicht nur Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag, sondern auch Beschäftigten mit einer schwachen Lesekompetenz. Deshalb ist es für den gesamten Kommunikationsprozess eines Unternehmens wichtig, eine deutliche und verständliche Sprache zu pflegen, die – gerade auch von leseschwachen nicht behinderten Arbeitnehmern – gut verstanden werden kann. Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sehen hierfür oft keine Notwendigkeit.