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Finanzgericht HamburgKooperation gemeinnütziger Körperschaften

Gerichtsstatue vor grünem Hintergrund.

Am 26. September 2023 entschied das Finanzgericht Hamburg, dass ein planmäßiges Zusammenwirken gemeinnütziger Körperschaften keine Regelung in der Satzung der empfangenden Organisation erfordert. Das Gericht widersprach der Finanzverwaltung, die ein „doppeltes Satzungserfordernis“ verlangte. Diese Entscheidung erleichtert die Zusammenarbeit im gemeinnützigen Sektor und entspricht dem Ziel des Gesetzgebers, Bürokratie abzubauen. Die Revision zum Bundesfinanzhof (Az. V R 22/23) ist jedoch noch anhängig.

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