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Amtsgericht SpandauEinladung zu Hybridversammlungen: Anforderungen und Folgen von Verstößen

Gerichtsstatue vor grünem Hintergrund.

Am 27. Juni 2024 entschied das AG Spandau (Az. 3 C 78/24) über die Anforderungen an die Einladung zu hybriden Mitgliederversammlungen. Das Gericht stellte fest, dass die Einladungen gegen § 32 Abs. 2 BGB verstießen, da sie unzulässige Anmeldefristen enthielten und unzureichend über die technische Ausgestaltung der Online-Teilnahme informierten. Die Beschlüsse der Versammlungen wurden für unwirksam erklärt. Das Urteil betont die Notwendigkeit, Einladungen zu Hybridversammlungen rechtssicher zu gestalten und Satzungen anzupassen.

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