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Meine Rechte - meine PflichtenSchwerbehinderten-Ausweis

Der Arbeitskreis der Jungen Selbsthilfe im knw

Informationen für Jugendliche zusammengestellt vom Arbeitskreis „Junge Erwachsene" im Kindernetzwerk e.V.

"Der Ausweis macht mich nicht kranker oder behinderter! Aber er kann mir das Leben mit Krankheit oder Behinderung erleichtern."

 

Was ist der Schwerbehindertenausweis?

Der Ausweis wird vielleicht selten gebraucht, kann aber sehr wichtig sein. Als Ausgleich für die Nachteile, die ein Leben mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung mit sich bringt, stehen Dir einige Rechte zu.

Das sind unter anderem:
> Der Schwerbehindertenausweis ist eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer chronischen Krankheit (Belastungsobergrenze bei der Zuzahlung/ Fahrtkosten)
> Steuerliche Vorteile
> Erleichterung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
> Ermäßigungen beim Kauf von Fahrkarten, Eintrittskarten und innerdeutsche Flugtickets
> Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz>Besondere Vergütung und Unterstützung während der Ausbildung oder dem Studium Beim Studium erhalten Betroffene mit Schwerbehindertenausweis eher (und, wenn gewünscht, wohnortnaher) einen Studienplatz. Beim BaföG höherer Freibetrag.
> Finanzielle Anreize für Betriebe, die ausbilden oder chronisch Kranke / Behinderte einstellen
> Verbesserter Kündigungsschutz

Der Schwerbehindertenausweis stigmatisiert nicht!

Du solltest nicht aus falscher Angst darauf verzichten. Es ist besser, selbstbewußt zu seiner Krankheit oder Behinderung zu stehen -dann kann man auch andere von seinen Fähigkeiten überzeugen.

Der Ausweis wird beim Versorgungsamt der Stadt oder des Kreises beantragt. Im Ausweis finden sich neben Angaben zu Name, Adresse etc. vor allem Vermerke über den Grad der Behinderung (GdB) und einzelne Merkzeichen. Es geht nicht um Feststellung einer Erkrankung, sondern um Leistungseinbuße. Diese wird in Grad der Behinderung zwischen 10 -100 eingetragen. Je höher der Grad der Behinderung, je mehr Merkzeichen, desto mehr Nachteilsausgleiche erhält man durch den Medizinischen Dienst der Versorgungsämter nach Rückfrage bei den behandelnden Ärzten. Unter 50 Grad erhält man keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.


 

Mögliche Merkzeichen im Ausweis:

Mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Ausweis darf man den öffentlichen Nahverkehr, mit Wertmarke, kostenfrei nutzen. Die Wertmarke gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und ist beim Versorgungsamt auf Antrag erhältlich und gilt meist 1 Jahr oder ein halbes Jahr und kostet: 80 Euro (1 Jahr) bzw. 40 Euro (halbes Jahr). Für Merkzeichen H und Bl und für Menschen die zum Lebensunterhalt eine Grundsicherung, Sozialhilfe oder ähnliches bekommen sind Wertmarken kostenfrei. Aktuelle Regelungen zu Freifahrten oder Ermäßigungen findest Du auch bei https://www.bahn.de oder deinem Verkehrsverbund.

B bedeutet: Ständige Begleitung notwendig
> bedeutet aber nicht, dass eine Begleitperson ständig dabei sein muss
> Freifahrt auch für Begleitperson oder Assistenzhund

Bl bedeutet: Blindheit
> öffentlichen Nahverkehr frei mit Wertmarke

G bedeutet: Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
> öffentlichen Nahverkehr frei mit Wertmarke
> Kfz-Steuerermäßigung

aG bedeutet: außergewöhnlich Gehbehindert
> öffentlichen Nahverkehr kann unentgeltlich genutzt werden
> Kfz-Steuerermäßigung

Für Behindertenparkplätze ist ein spezieller EU-Parkausweis Pflicht!

Gl bedeutet: Gehörlos
> öffentlichen Nahverkehr kann unentgeltlich genutzt werden
> Kfz-Steuerermäßigung
> Freifahrt mit Wertmarke und Ermäßigung

H bedeutet: Hilflos
> Kfz-Steuerermäßigung 100%
> Freifahrt ohne Wertmarke auf Antrag;
> Pflegepauschbetrag bei Steuererklärung

RF bedeutet: Rundfunkgebührenbefreiung https://service.rundfunkbeitrag.de und
Telefonanschlussgebühren-Ermäßigung telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf


 

Wie erhalte ich den Ausweis und wie lange gilt er?

Das Versorgungsamt stellt nach einer Prüfung denAusweis für 5 Jahre kostenfrei aus. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss der Ausweis ein Lichtbild enthalten. Jugendliche erhalten einen Ausweis, der bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres befristet ist. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierzu ergeht ein Feststellungsbescheid, der zu Deiner persönlichen Information dient. Er ist zugleich Grundlage für die Ausstellung des Ausweises. Fall Du mit dem Ergebnis des Bescheides nicht einverstanden sind, solltest Du innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Bei der Einschätzung der Frage, ob ein Widerspruch in Deinem Fall sinnvoll ist, können Dir die unten Schwerbehindertenausweis genannten Beratungsstellen helfen. Bei gesundheitlichen Veränderungen kann auch schon vor Ablauf der 5 Jahre beim Versorgungsamt ein Änderungsantrag (mit ärztlicher Stellungnahme) gestellt werden.


 

Ist es sinnvoll, einen Ausweis zu beantragen?

Allgemein lässt sich diese Frage nicht beantworten, da der Gesundheitszustand jedes chronisch Kranken oder Behinderten, aber auch die Lebensumstände jedes Menschen, unterschiedlich sind. Jeder Betroffene, aber auch die Eltern, sollten für sich entscheiden, ob ein derartiger Ausweis persönlich hilfreich sein kann. Für Jugendliche sollte vor der Entscheidung, neben einem Gespräch mit dem betreuenden Arzt, auch immer ein Gespräch auch immer ein Gespräch mit dem Behindertenberater des Arbeitsamtes stattfinden.

Es gibt Betroffene, die aus Furcht vor Schwierigkeiten bei der Such nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz keinen Ausweis möchten. Allerdings sind Unternehmen gehalten, eine bestimmte Zahl Schwerbehinderter einzustellen. Ab einem GDB von 60% erhalten Unternehmen, die Behinderte ausbilden, eine hohe Aufwandsentschädigung. Daher sollte man nicht von vornherein auf einen Ausweis verzichten, vor allem dann nicht, wenn die Krankheit oder Behinderung keine Beeinträchtigung für den angestrebten Beruf darstellt. Darüber hinaus erscheint es nicht ratsam, eine Krankheit oder Behinderung im Vorstellungsgespräch zu verschweigen. Beim ersten krankheitsbedingten Ausfall wird sonst das Vertrauensverhältnis erschüttert sein. Im Übrigen kann der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf Nachfrage seine Behinde-rung nicht angegeben hat. Auf den Ausweis zu verzichten bedeutet auch, die genannten sozialen und finanziellen Vorteile nicht in Anspruch nehmen zu können.


 

Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?

> Selbsthilfegruppen
> Dein betreuender Arzt, Sozialarbeiter oder Psychologe
> Behörden (Versorgungsämter, Landessozialämter)•allgemeine Behindertenverbände
> www.kindernetzwerk.de


 

(Diese Information wurde in einem Arbeitskreis zusammengetragen, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.)