Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bekommen Angehörige nicht automatisch den Zuschlag für die Betreuung. Sie haben zwar grundsätzlich Vorrang, müssen für diese Aufgabe aber auch geeignet sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschied. Ein Vater, der auch eigene Interessen und nicht vorrangig das Wohl seines ...
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