Im Jahr 2003 verletzte sich die betroffene Person bei einem Fahrradunfall und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Diese lähmte seine Blase, seinen Stuhlgang und erschwerte das Abhusten von Lungensekret. Der Person wurde die Pflegestufe 3 anerkannt. Von 2004 bis 2010 wurde ihm eine Behandlungspflege (Krankenbeobachtung) im Umfang von 14 Stunden gewährt, in einem folgenden Eilverfahren wurde die ...
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